Was alle Beschäftigten in Deutschland zum Arbeitsschutz wissen sollten: Pflichten nach §§ 15 und 16 ArbSchG, Vorschlags- und Beschwerderecht nach § 17 ArbSchG, Verhalten nach §§ 17, 18 und 28 DGUV Vorschrift 1, Aufgaben und Schutz der Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII. Für die Unterweisung oder das Sicherheitsgespräch im Team: nach jeder Frage die Auflösung mit Rechtsquelle. Unabhängiges Lernmaterial: nicht mit der DGUV, einer Berufsgenossenschaft oder einer Arbeitsschutzbehörde verbunden. Ersetzt nicht die Unterweisung, die Gefährdungsbeurteilung oder die Betriebsanweisungen in Ihrem Betrieb.
Frage 1 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Für wessen Sicherheit und Gesundheit müssen Beschäftigte nach § 15 ArbSchG bei der Arbeit sorgen?
- Nur für die eigene, sonst für niemanden
- Für die eigene und die der Betroffenen
- Nur für die der Auszubildenden im Team
- Für niemanden, das ist allein Chefsache
Frage 2 · Wahr / Falsch · 90 s · 1 Pkt.
Beschäftigte müssen die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden.
Frage 3 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Sie haben einen Defekt am Not-Halt sofort Ihrem Vorgesetzten gemeldet. Wem sollen Sie ihn nach § 16 Abs. 2 ArbSchG zusätzlich mitteilen?
- Dem Hersteller per Einschreiben
- Der eigenen Krankenkasse
- Der örtlichen Polizeidienststelle
- Z. B. dem Sicherheitsbeauftragten
Frage 4 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Zu welchen Themen dürfen Beschäftigte dem Arbeitgeber Vorschläge zum Arbeitsschutz machen?
- Nur über den Betriebsrat, niemals direkt beim Chef
- Nur bei der jährlichen Unterweisung
- Zu allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit
- Nur als bestellte Sicherheitsbeauftragte
Frage 5 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Ihr Arbeitgeber hilft einer begründeten Beschwerde über unzureichende Schutzmaßnahmen nicht ab. Was erlaubt § 17 Abs. 2 ArbSchG?
- Sich an die zuständige Behörde wenden
- Die Schutzausrüstung selbst kaufen und abziehen
- Die Arbeit unbefristet ohne Grund einstellen
- Die Beschwerde erst nach fünf Jahren erheben
Frage 6 · Wahr / Falsch · 90 s · 1 Pkt.
Wer sich nach § 17 Abs. 2 ArbSchG an die zuständige Behörde wendet, darf dadurch keine Nachteile erleiden.
Frage 7 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Eine Schutzhaube an der Säge bremst die Arbeit. Was gilt nach § 17 DGUV Vorschrift 1?
- Abbauen, wenn der Meister zustimmt
- Abbauen ist bei Eilaufträgen ausnahmsweise erlaubt
- Abbauen, wenn man Handschuhe trägt
- Sie bleibt: Manipulation ist verboten
Frage 8 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Wann dürfen sich Versicherte an gefährlichen Stellen aufhalten, etwa unter hängenden Lasten?
- Immer, wenn sie einen Helm tragen
- Nur in den Pausen und mit Abstand
- Nur im Rahmen ihrer übertragenen Aufgaben
- Nie, auch nicht für die eigene übertragene Arbeit
Frage 9 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Was gehört nach § 22 Abs. 2 SGB VII zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten?
- Bußgelder gegen Kolleginnen verhängen
- Die Gefährdungsbeurteilung allein erstellen
- Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen
- Die Jahresunterweisung allein und eigenverantwortlich halten
Frage 10 · Wahr / Falsch · 90 s · 1 Pkt.
Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Frage 11 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
Warum können Sicherheitsbeauftragte eine Unterweisung nicht eigenverantwortlich durchführen?
- Ihnen fehlt die Weisungsbefugnis
- Das darf nur die Berufsgenossenschaft
- Sie müssen dafür erst 25 Jahre alt sein
- Sie dürfen nur schriftlich unterweisen
Frage 12 · Einfachauswahl · 90 s · 1 Pkt.
In welchen Abständen lassen sich Ersthelferinnen und Ersthelfer nach § 28 DGUV Vorschrift 1 in der Regel fortbilden?
- Jedes Jahr
- Alle zwei Jahre
- Alle drei Jahre
- Alle fünf Jahre