Wiederholungsfragen zur Unterweisung nach § 14 ASchG: Anlässe, Arbeitszeit, Nachweis, Sprache, Verständnis, Pflichten der Beschäftigten. Übungsmaterial, kein offizieller Test der AUVA oder des Arbeitsinspektorats; Quizhat ist mit keiner Stelle verbunden. Kostenloses Quiz mit sofortiger Auflösung und kurzer Erklärung mit Rechtsquelle zu jeder Antwort.
Frage 1 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Wann muss die Unterweisung nach § 14 ASchG stattfinden?
- In der Freizeit
- Während der Arbeitszeit
- Am Wochenende
- Nach Wahl der Beschäftigten
Frage 2 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Was verlangt § 14 ASchG zum Beweis der Unterweisung?
- Nichts, eine mündliche Absprache reicht aus
- Ein Video von jeder einzelnen Unterweisung
- Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen
- Eine Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat
Frage 3 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Wann muss eine Unterweisung jedenfalls erfolgen?
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Erst nach der Probezeit
- Erst nach dem ersten Arbeitsunfall
- Einmalig zu Beginn des Berufslebens
Frage 4 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Ein Beinahe-Unfall ist passiert. Was sieht § 14 ASchG vor?
- Nichts, solange niemand verletzt wurde und kein Sachschaden entstand
- Eine Unterweisung, wenn sie Unfälle verhüten hilft
- Eine Anzeige bei der Polizei binnen 24 Stunden
- Eine schriftliche Abmahnung des Beteiligten
Frage 5 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Ein neuer Arbeitsstoff wird im Betrieb eingeführt. Ist eine Unterweisung nötig?
- Nein, ein Aushang am Schwarzen Brett genügt
- Nur für Führungskräfte und Lagerpersonal
- Erst bei mehr als 50 Beschäftigten im Betrieb
- Ja, das ist ein gesetzlicher Anlass
Frage 6 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Schreibt das ASchG eine feste Frist, z. B. jährlich, für die Wiederholung vor?
- Ja, jedes Jahr spätestens im Jänner
- Ja, alle fünf Jahre im Rahmen der Evaluierung
- Nein: erforderlichenfalls regelmäßig
- Nein, nach der Erstunterweisung ist keine mehr nötig
Frage 7 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Ein Beschäftigter spricht kaum Deutsch. Wie ist zu unterweisen?
- In einer für ihn verständlichen Sprache
- Auf Deutsch, er muss es eben lernen
- Erst wenn er einen Deutschkurs abgeschlossen hat
- Mit einem deutschen Merkblatt zum Unterschreiben
Frage 8 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Was muss der Arbeitgeber nach der Unterweisung sicherstellen?
- Dass alle unterschreiben, mehr nicht
- Dass das Protokoll an die AUVA gefaxt wird
- Nichts weiter
- Dass die Beschäftigten sie verstanden haben
Frage 9 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Kann die Unterweisung auch schriftlich erfolgen?
- Ja, sie kann auch schriftlich erfolgen
- Nein, schriftlich gilt sie als nicht erfolgt
- Ja, sofern eine Lesebestätigung per E-Mail kommt
- Bei Büroarbeitsplätzen ohne besondere Gefahren
Frage 10 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Worauf muss die Unterweisung ausgerichtet sein?
- Auf allgemeine Themen
- Auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich
- Vor allem auf den Brandschutz
- Auf mögliche Strafen bei Verstößen
Frage 11 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Wer trägt die Kosten für Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes?
- Die Beschäftigten zur Hälfte
- Die Gemeinde
- Der Arbeitgeber
- Die Gewerkschaft
Frage 12 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Was müssen Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall tun?
- Unverzüglich den Zuständigen melden
- Nichts, das erledigt die Personalabteilung
- Unfälle ohne Krankenstand nicht melden
- Erst beim nächsten Mitarbeitergespräch berichten
Frage 13 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Darf ein Beschäftigter eine störende Schutzeinrichtung an einer Maschine abbauen?
- Ja, wenn er dadurch schneller arbeiten kann und vorsichtig ist
- Ja, wenn der Kollege und der Vorarbeiter zustimmen
- Ja, nach Dienstschluss
- Nein, außer es ist arbeitstechnisch unbedingt notwendig
Frage 14 · Einfachauswahl · 60 s · 1 Pkt.
Was muss die wiederkehrende Unterweisung zu Arbeitsmitteln nach der AM-VO mindestens beinhalten?
- Die aktuellen Preise der wichtigsten Ersatzteile
- Schutzeinrichtungen und notwendige Schutzmaßnahmen
- Die Firmengeschichte des Herstellers
- Die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen