Für den Staplerschein gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Die Übungsfragen hier decken die Themen der Theorie ab, von der Beauftragung bis zum Lastschwerpunkt-Diagramm, und nennen bei jeder Antwort die Vorschrift, aus der sie stammt. Es sind Übungsfragen, nicht die Originalfragen einer Prüfstelle.
Aktualisiert am 31. Oktober 2026
Wer einen Stapler fahren darf
Mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand darf der Unternehmer nach § 7 DGUV Vorschrift 68 nur Personen beauftragen, die
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Der Fahrausweis allein reicht also nicht: Ohne Auftrag des Unternehmers fährt niemand. Jugendliche dürfen im Rahmen einer Berufsausbildung nur unter fachlicher Aufsicht fahren. Für Mitgänger-Flurförderzeuge genügt eine Unterweisung in der Handhabung (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitte 1.2 und 2.1).
Ausbildung in drei Stufen
Der DGUV Grundsatz 308-001 (Ausgabe Dezember 2022) gliedert die Qualifizierung in die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1), eine Zusatzqualifizierung für besondere Bauarten wie Schubmast- oder Seitenstapler (Stufe 2) und die betriebliche Qualifizierung am konkreten Gerät und Einsatzort (Stufe 3). Stufe 1 soll drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten dauern, davon mindestens 10 Lehreinheiten Theorie; eine Lehreinheit hat 45 Minuten. Die Theorie behandelt unter anderem Rechtsgrundlagen, Standsicherheit, Umgang mit Last, Verkehrsregeln und die tägliche Einsatzprüfung.
So läuft die Prüfung
Die theoretische Prüfung soll schriftlich erfolgen, nicht länger als eine Lehreinheit dauern und etwa 50 Fragen umfassen; bewährt haben sich Fragebögen mit vorgegebenen Antworten. Bestanden ist sie mit mindestens 70 % richtigen Antworten bzw. Punkten. Die praktische Prüfung ist eine Prüfungsfahrt von etwa 15 bis 20 Minuten; die zulässigen Fehlerpunkte legt die ausbildende Person vorher fest. Beide Prüfungen können wiederholt werden, die Ergebnisse werden dokumentiert (DGUV Grundsatz 308-001, Abschnitt 8).
Nach dem Schein: jährlich unterweisen, täglich prüfen
Auch Staplerfahrer werden mindestens einmal jährlich unterwiesen (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Der Fahrer prüft den Stapler täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel (§ 9 DGUV Vorschrift 68), und ein Sachkundiger prüft ihn in Abständen von längstens einem Jahr (§ 37). Die Fragen hier eignen sich auch für die jährliche Unterweisung: als Quiz am Ende, damit die Regeln nicht nur vorgelesen werden.