Die Sicherheitsunterweisung ist Pflicht, wird aber oft als Vortrag abgehakt, bei dem die Hälfte der Gruppe abschaltet. Ein kurzes Quiz am Ende zeigt sofort, was angekommen ist, und gibt Anlass für Rückfragen. Auf dieser Seite steht, was das Arbeitsschutzrecht verlangt, dazu ein kostenloses Quiz, das die Gruppe live am Handy spielt.
Aktualisiert am 31. Oktober 2026
Wer unterwiesen werden muss und wann
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterweist der Arbeitgeber alle Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ausreichend und angemessen und während der Arbeitszeit. Die Unterweisung besteht aus Anweisungen und Erläuterungen, die auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich zugeschnitten sind. Sie ist fällig:
- bei der Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit;
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich;
- bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie.
Bei Leiharbeit unterweist der Entleiher, also der Einsatzbetrieb (§ 12 Abs. 2 ArbSchG). Grundlage der Inhalte ist die Gefährdungsbeurteilung; § 5 ArbSchG nennt eine unzureichende Unterweisung sogar ausdrücklich als mögliche Gefährdung.
Wie oft: jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich
Die DGUV Vorschrift 1 macht aus «erforderlichenfalls regelmäßig» eine klare Frist: Die Unterweisung muss wiederholt werden, mindestens einmal jährlich, und sie muss dokumentiert werden (§ 4 Abs. 1). Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz: mindestens halbjährlich. Eigene Regeln kommen hinzu, etwa die jährliche Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2 oder Unterweisungen mit Übungen für Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren (§ 31 DGUV Vorschrift 1).
Dauer und Inhalte
Eine Mindestdauer nennen weder das ArbSchG noch die DGUV Vorschrift 1: Maßstab ist, dass die Unterweisung ausreichend und angemessen ist. Der Unternehmer muss außerdem die für den Arbeitsbereich relevanten Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften und Regeln in verständlicher Weise vermitteln (§ 4 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Typische Themen sind die Gefährdungen am Arbeitsplatz und die Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen, persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe, Brandschutz und Fluchtwege sowie die Meldewege für Mängel und Unfälle.
Verständnis prüfen: ein Test am Ende
Einen Test schreibt das Gesetz nicht vor. Der Arbeitgeber muss aber überprüfen, ob seine Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam sind (§ 3 Abs. 1 ArbSchG), und eine Unterweisung, die niemand verstanden hat, wirkt nicht. Ein Quiz ist der einfachste Weg, das zu sehen: Das Quiz erscheint auf dem großen Bildschirm, alle treten mit einem Code vom Handy bei, ohne App, und nach jeder Frage wird die richtige Antwort mit der Rechtsquelle erklärt. Zehn bis fünfzehn Fragen dauern etwa zehn Minuten. Wer allein üben will, nutzt «Jetzt üben» auf der Quizseite.