Brandschutzhelfer sollen einen Entstehungsbrand löschen können, ohne sich selbst zu gefährden, und alle anderen müssen wissen, was im Brandfall zu tun ist. Die Quiz auf dieser Seite wiederholen beides: die Regeln der Löschtaktik für Brandschutzhelfer und die Grundlagen der jährlichen Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten.
Aktualisiert am 31. Oktober 2026
Wie viele Brandschutzhelfer ein Betrieb braucht
Der Arbeitgeber muss Beschäftigte für die Brandbekämpfung benennen (§ 10 Abs. 2 ArbSchG) und eine ausreichende Anzahl durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen (§ 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Die Technische Regel ASR A2.2 «Maßnahmen gegen Brände» konkretisiert: Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, 5 % der Beschäftigten sind in der Regel ausreichend. Mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Arbeitsstätten. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind mitzurechnen (Abschnitt 7.3).
Ausbildung: Theorie, Löschübung, Einweisung
Zur Ausbildung gehören die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall, und immer praktische Löschübungen (ASR A2.2, Abschnitt 7.3). Die DGUV Information 205-023 sieht für die Theorie mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vor, für die Praxis erfahrungsgemäß 5 bis 10 Minuten Übungszeit pro Person. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten.
Wie oft: Unterweisung jährlich, Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre
Alle Beschäftigten werden über die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen (ASR A2.2, Abschnitt 7.2). Für Brandschutzhelfer hat es sich bei normaler Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung alle 3 bis 5 Jahre zu wiederholen; bei wesentlichen betrieblichen Änderungen oder nach einem Brand früher (DGUV Information 205-023).
Was ein guter Test abfragt
Die Klassiker: die Brandklassen A, B, C, D und F, was ein Entstehungsbrand ist, die Notrufmeldung und die Regeln aus der DGUV Information 205-039 «Feuerlöscher richtig einsetzen»: mit dem Wind und mit Abstand, auf das Brandgut zielen, stoßweise löschen, Tropf- und Fließbrände von oben nach unten, mehrere Löscher gleichzeitig. Der DGUV-Fachbereich empfiehlt für die Theorie Frage-Antwort-Runden in Präsenz; ein Test, den man am Rechner beliebig oft wiederholen kann, zeigt der ausbildenden Person kaum, ob die Inhalte verstanden wurden. Ein Live-Quiz im Raum macht genau diese Runde sichtbar. Die Löschübung ersetzt es nicht.