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Österreich

Unterweisung nach § 14 ASchG: Quiz für Unterweisung, Ersthelfer und Brandschutz

Die Unterweisung nach § 14 ASchG ist in Österreich für alle Arbeitnehmer Pflicht. Ersthelfer und Brandschutz gehören in vielen Betrieben zum selben Termin. Auf dieser Seite steht, was ASchG und Arbeitsstättenverordnung (AStV) dazu verlangen, dazu zwei kostenlose Quiz, mit denen sich am Ende prüfen lässt, ob die Inhalte angekommen sind.

Aktualisiert am 31. Oktober 2026

Kostenlose Wiederholungsquiz

Sie werden live gespielt, auch im kostenlosen Tarif: Die Teilnehmenden antworten per Handy mit einem Code, ohne App. Jede Seite zeigt Fragen und Optionen; die richtige Antwort sieht man beim Spielen.

Ersthelfer und Brandschutz im Betrieb Österreich: Quiz zu ASchG und AStV (15 Fragen)

Wiederholungsfragen zu Ersthelfern (Anzahl, 16-Stunden-Ausbildung, Auffrischung), Erste-Hilfe-Ausstattung, Löschhilfen, Notausgängen, Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten nach ASchG und Arbeitsstättenverordnung. Übungsmaterial, kein Kurs und keine Prüfung des Roten Kreuzes, der AUVA oder einer Brandverhütungsstelle; Quizhat ist mit keiner davon verbunden. Kostenloses Quiz mit sofortiger Auflösung und kurzer Erklärung mit Rechtsquelle zu jeder Antwort.

15 Fragen Jetzt üben Fragen ansehen

Was § 14 ASchG verlangt

Der Arbeitgeber sorgt für eine ausreichende Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie erfolgt während der Arbeitszeit und nachweislich; erforderlichenfalls werden geeignete Fachleute herangezogen (§ 14 Abs. 1). Unterwiesen wird jedenfalls:

  • vor Aufnahme der Tätigkeit;
  • bei Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereichs;
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren und bei neuen Arbeitsstoffen;
  • nach Unfällen und Beinahe-Unfällen, wenn es zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.

Eine feste Jahresfrist nennt das ASchG nicht: Die Unterweisung ist erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen, jedenfalls wenn die Evaluierung (§ 4 Abs. 3) oder eine Verordnung es festlegt (§ 14 Abs. 3). Sie ist auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich ausgerichtet und umfasst auch das Verhalten bei absehbaren Betriebsstörungen.

Verständlich und verstanden

Wer nicht ausreichend Deutsch spricht, wird in der Muttersprache oder einer anderen verständlichen Sprache unterwiesen. Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die Unterweisung verstanden wurde (§ 14 Abs. 4); das gilt auch für eine schriftliche Unterweisung (Abs. 5). Einen Test schreibt das Gesetz nicht vor, ein kurzes Quiz am Ende ist aber ein einfacher Weg, das Verständnis zu sehen. Ein Formular oder Muster schreibt § 14 ASchG nicht vor, nur den Nachweis.

Ersthelfer im Betrieb

Der Arbeitgeber bestellt Personen für die Erste Hilfe in ausreichender Zahl (§ 26 Abs. 3 ASchG). Die Mindestzahl steht in § 40 AStV:

  • bis 19 regelmäßig gleichzeitig Beschäftigte eine Person, 20 bis 29 zwei, je 10 weitere eine zusätzliche;
  • in Büros: bis 29 eine Person, 30 bis 49 zwei, je 20 weitere eine zusätzliche.

Ab fünf Beschäftigten ist ein mindestens 16-stündiger Kurs nach den Lehrplänen des Österreichischen Roten Kreuzes oder ein gleichwertiger nötig. Aufgefrischt wird höchstens alle vier Jahre mit 8 Stunden oder höchstens alle zwei Jahre mit 4 Stunden (§ 40 Abs. 3). Der Arbeitgeber kann selbst Ersthelfer sein.

Brandschutz: was sicher ist und was nicht

Jeder Arbeitgeber bestellt Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung, und genug Beschäftigte müssen mit den Feuerlöschern umgehen können (§ 25 Abs. 4 ASchG). Einen Brandschutzbeauftragten verlangt die AStV, wenn die Behörde ihn vorschreibt (§ 43 Abs. 1); er braucht eine mindestens 16-stündige Ausbildung. Brandschutzwarte haben eine Schulung oder mindestens 6 Stunden betriebsbezogene Ausbildung durch den Brandschutzbeauftragten (§ 43 Abs. 6). Pflichten aus Landesgesetzen sind hier nicht dargestellt. Eine Gültigkeit oder Auffrischungsfrist für diese Ausbildungen nennt die AStV nicht.

Bist du Trainer oder Trainerin?

Hältst du die Unterweisung nach § 14 ASchG oder die Ersthelfer-Auffrischung? Spiel die Quiz am Ende als Wiederholung in Teams und zeig nach jeder Frage den Paragrafen. Mit dem Formatore-Tarif nutzt du den Prüfungsmodus: namentliche Antworten vom Handy, eine Bestehensgrenze, die du selbst festlegst, und ein Protokoll zum Herunterladen, das du zu deinen Unterlagen legen kannst. Eine Kursbestätigung oder ein Zertifikat stellt Quizhat nicht aus.

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Häufige Fragen

Wie oft muss die Unterweisung nach § 14 ASchG stattfinden?

Jedenfalls bei den Anlässen in § 14 Abs. 2, etwa vor Aufnahme der Tätigkeit. Wiederholt wird sie erforderlichenfalls regelmäßig, jedenfalls wenn die Evaluierung oder eine Verordnung es festlegt. Eine feste Jahresfrist nennt das ASchG nicht.

Gibt es ein vorgeschriebenes Formular für die Unterweisung?

Nein. § 14 ASchG verlangt, dass die Unterweisung nachweislich erfolgt, schreibt aber kein Formular vor.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb in Österreich?

Nach § 40 AStV bis 19 regelmäßig gleichzeitig Beschäftigte eine Person, 20 bis 29 zwei, für je 10 weitere eine zusätzliche. In Büros bis 29 eine Person, 30 bis 49 zwei, für je 20 weitere eine zusätzliche.

Wie lange ist der Ersthelfer-Kurs gültig?

Ersthelfer müssen höchstens alle vier Jahre eine mindestens achtstündige Auffrischung machen, oder höchstens alle zwei Jahre vier Stunden (§ 40 Abs. 3 AStV).

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Nach § 43 AStV dann, wenn die Behörde ihn wegen besonderer Verhältnisse vorschreibt. Landesrechtliche Pflichten können hinzukommen; sie sind auf dieser Seite nicht dargestellt.

Stellt Quizhat eine Bestätigung für den Ersthelfer- oder Brandschutzkurs aus?

Nein. Quizhat ist mit dem Roten Kreuz, der AUVA oder Brandverhütungsstellen nicht verbunden. Die Quiz dienen der Wiederholung; den Kursnachweis stellt der Kursanbieter aus.

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