Wer mehr für den Arbeitsschutz tut als vorgeschrieben, kann von seiner Berufsgenossenschaft Geld bekommen. Jede BG regelt das selbst: Manche bezuschussen Produkte aus einem Katalog, andere vergeben Punkte für Maßnahmen und zahlen ab einer Mindestpunktzahl. Hier steht, was die Träger auf ihren eigenen Seiten veröffentlichen, und welche Rolle eine dokumentierte Unterweisung dabei spielt.
Aktualisiert am 1. November 2026
Die Grundlage: § 162 SGB VII
Nach § 162 Abs. 1 SGB VII erlegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften Zuschläge auf oder bewilligen Nachlässe, und zwar unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle: nach Zahl, Schwere oder Aufwendungen. Das Nähere regelt die Satzung. Dieser Beitragsausgleich hängt also an den Unfällen, nicht an Schulungen. Daneben können die Unfallversicherungsträger nach Abs. 2 Prämien gewähren, unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen der Unternehmen. Das ist eine Kann-Leistung: Die BG BAU etwa nennt ihr Prämiensystem eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
Was einzelne Berufsgenossenschaften prämieren
- BG BAU, Arbeitsschutzprämien: Zuschüsse zu Produkten und Maßnahmen aus dem Prämienkatalog (Ausgabe Juli 2026), auch zu Qualifizierungen, etwa 50 % der Lehrgangskosten für die ZUMBau-Maschinenführerqualifikation, höchstens 900 Euro je Person. Die Fördersumme pro Jahr richtet sich nach dem Beitrag: von 25 % des Umlagebeitrags, höchstens 250 Euro (Stufe A), bis 5 %, höchstens 20.000 Euro (Stufe D). Rechnungen dürfen nicht älter als 365 Tage sein.
- BGN, Prämienverfahren für Nahrungsmittel, Fleisch, Backgewerbe, Gastgewerbe, Getränke, Schausteller: Punkte für Maßnahmen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, nötig sind 80 % der Punkte im Hauptblock. Die Prämie beträgt 25 Euro je rechnerisch Vollbeschäftigtem, mindestens 500, höchstens 100.000 Euro; Antrag vom 1. Januar bis 31. März des Folgejahres.
- VBG, Prämienverfahren: bis Ende 2027 für bestimmte Branchen (u. a. Zeitarbeit, Sicherheitsdienstleistungen, soziale Einrichtungen, Sport, Glas und Keramik, Bahnen). 20, 30 oder 40 % der Investition in Katalogmaßnahmen, höchstens 10.000 Euro im Jahr, je nach Entgeltsumme bis 50.000 Euro; Antrag bis 11. Februar des Folgejahres. Personalkosten zählen nicht.
- BG RCI, Prämiensystem (Katalog 2025): neue Arbeitsmittel aus dem Katalog, höchstens 2.000 Euro je Unternehmen und Jahr.
- BG Verkehr: Zuschuss von 50 oder 80 Euro pro Person für eintägige Fahrsicherheitstrainings nach DVR-Richtlinien; für Betriebe über 100 Beschäftigte Verkehrssicherheitskonzepte mit bis zu 3 ‰ der Lohnsumme oder 30.000 Euro.
Die BG ETEM und die BGHM vergeben Preise für Ideen, die über das gesetzlich Geforderte hinausgehen, keine laufenden Prämien.
Zählt die dokumentierte Unterweisung?
Die Pflicht-Unterweisung allein wird nirgends prämiert: Die BGN belohnt nur, was über die Mindestanforderungen hinausgeht, die BG Verkehr bezuschusst keine gesetzlich geforderte Weiterbildung, und im Katalog der BG BAU steht sie nicht. Als Nachweis zählt sie aber: Die BGN nennt die Dokumentation der Unterweisung, bei Notfallübungen mit Unterschriften, ausdrücklich als Beleg für mehrere Maßnahmen. Die VBG fördert in der Zeitarbeit Sprachkurs-Maßnahmen ab 40 Lehreinheiten, weil eine Unterweisung verstanden werden muss. Bei VBG und BG BAU prüfen Aufsichtspersonen die Umsetzung stichprobenweise oder im Einzelfall. Wie Sie den Nachweis führen: Unterweisung dokumentieren.
Warum hier kein Prämienrechner steht
Die Formeln sind einfach, gelten aber nur unter Bedingungen: Bei der BG BAU begrenzen die Prozentsätze die Jahresfördersumme für Katalogmaßnahmen, bei der BGN gibt es die 25 Euro je Vollbeschäftigtem erst ab 80 % der Punkte. Ein Betrieb mit 3 rechnerisch Vollbeschäftigten erhielte dort bei erfolgreicher Teilnahme die Mindestprämie von 500 Euro. Ein Rechner würde einen Anspruch vortäuschen, den erst die BG feststellt. Satzungen, Prämienkataloge und Budgets ändern sich: Fragen Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach, bevor Sie mit einer Prämie rechnen. Quizhat ist mit keiner Berufsgenossenschaft und nicht mit der DGUV verbunden.