Ein guter Unterweisungsnachweis beantwortet vier Fragen: Wurde unterwiesen, wann, worüber, und hat die Person es verstanden? Die ersten drei kennt jede Teilnehmerliste, die vierte fehlt meistens. Hier steht, was Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel 100-001 in ihrer Ausgabe von Juni 2025 dazu sagen.
Aktualisiert am 1. November 2026
Was vorgeschrieben ist
Nach § 12 ArbSchG unterweist der Arbeitgeber während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit, und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt. § 4 DGUV Vorschrift 1 macht daraus: mindestens einmal jährlich, und die Unterweisung muss dokumentiert werden. Jugendliche werden nach § 29 JArbSchG mindestens halbjährlich unterwiesen. Die DGUV Regel 100-001 stellt klar, dass es nicht nur die eine Jahresunterweisung gibt: Unfälle, Beinaheunfälle oder eine geänderte Gefährdungsbeurteilung lösen innerhalb der Jahresfrist eine zusätzliche, anlassbezogene Unterweisung aus.
Was in den Nachweis gehört
Die DGUV Vorschrift 1 sieht laut DGUV Regel 100-001 weder eine bestimmte Form noch eine Unterschrift vor; einige staatliche Vorschriften fordern sie aber ausdrücklich, und eine Unterschrift erleichtert grundsätzlich den Nachweis. Das Muster der Regel enthält:
- Unternehmen, Betriebsteil oder Arbeitsbereich;
- wer unterwiesen hat (Name und Funktion) und an welchem Datum;
- Art: Erstunterweisung, Wiederholung oder besonderer Anlass;
- die Unterweisungsinhalte;
- Name und Unterschrift jeder unterwiesenen Person, Unterschrift der unterweisenden Person.
Verständnis prüfen, Wirksamkeit kontrollieren
Unterweisungen erfolgen in verständlicher Form und Sprache, und die Verantwortlichen müssen sich überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden. Rückfragen müssen möglich sein; Unterlagen nur zum Selbststudium zu verteilen reicht nicht. Vergewissern können Sie sich zum Beispiel durch Verständnisfragen, durch Vorführenlassen des Handlungsablaufs oder durch Beobachtung der Arbeitsweise. Die Wirksamkeit überprüfen die Führungskräfte. Unterweisen dürfen nur Personen mit Weisungsbefugnis, meist die direkten Vorgesetzten; Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte beraten und wirken mit. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Unternehmer.
Der Prüfungsmodus als Nachweis des Verständnisses
Halten Sie die Unterweisung wie gewohnt, mit Gespräch und Rückfragen. Danach beantwortet jede Person ein kurzes Quiz im Prüfungsmodus unter ihrem Namen, mit einer Bestehensgrenze, die Sie festlegen. Das PDF-Protokoll zeigt Thema, Datum, die Antworten jeder Person, Prozentwert, Ergebnis und eine Unterschriftenspalte. Es ergänzt Ihren Unterweisungsnachweis um die Verständnisfragen, die die DGUV Regel nennt; die Unterweisung selbst ersetzt es nicht. Ob eine Berufsgenossenschaft solche Nachweise für eine Prämie anerkennt, steht unter Arbeitsschutzprämien. Quizhat ist mit keiner Berufsgenossenschaft und nicht mit der DGUV verbunden.